Reklamationsordnung BSD AG

I.

Eingangsbestimmungen.

Die Reklamationsordnung bezieht sich auf jeglichen Warenkauf bei der Gesellschaft BSD AG, Kaitzer Str. 85, 01187 Dresden, Deutschland (nachfolgend nur Verkäufer oder Gesellschaft) und regelt die näheren Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (d. h. des Verkäufers und des Käufers),

 

Die Garantie bezieht sich laut dieser Reklamationsordnung auf Ware, deren Kauf auf der Grundlage eines Kaufvertrags realisiert wurde, und deren Reklamation rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Geltung gebracht wurde.

II.

Ansprüche des Käufers.

a) Käufer - Verbraucher

Die Ansprüche des Käufers - Verbrauchers richten sich vor allem nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Wenn der Käufer - Verbraucher bei der Warenübernahme (unter Übernahme wird der Moment der Übernahme der Ware durch den Käufer vom Verkäufer oder vom Spediteur, eine Beschädigung der gelieferten Ware (d. h. jeglichen Warenmangel), irgendeinen Unterschied zwischen dem Lieferschein, dem Steuerbeleg (der Rechnung) und der tatsächlichen gelieferten Ware, oder irgendeinen Unterschied zwischen der Kennzeichnung der Ware, die auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung aufgeführt ist, und mit der tatsächlichen gelieferten Ware (insbesondere in der Qualität, im Maß, in der Menge oder in der Fehlerfreiheit) feststellt, oder wenn er mit der Sendung nicht den richtig ausgefüllten Lieferschein oder Rechnung erhält, ist er verpflichtet, sofort nach der Warenübernahme schriftlich (auf keinen Fall mündlich) auf nachweisbare Art seine Reklamation an den Verkäufer zuzustellen, zum Zweck der Behebung solcher Mängel. Einzig die auf die oben aufgeführte Art durchgeführte Reklamation ist gültig und wirksam.

 

Wenn die Ware bei der Übernahme durch den Käufer - Verbraucher nicht in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag sein wird, hat der Käufer - Verbraucher das Recht, dass der Verkäufer unentgeltlich und ohne überflüssigen Verzug die Ware in den Zustand bringt, der dem Kaufvertrag entspricht, und das laut der Anforderung des Käufers - Verbrauchers entweder durch Austausch der Ware oder durch ihre Reparatur; wenn ein solches Vorgehen nicht möglich ist, kann der Käufer - Verbraucher einen angemessenen Preisnachlass vom Warenpreis verlangen der vom Vertrag zurücktreten.

 

Wenn der Käufer - Verbraucher vom Widerspruch zum Kaufvertrag im Moment der Warenübernahme wusste, und diese Ware trotzdem ohne Vorbehalt übernahm, oder wenn er den Widerspruch zum Kaufvertrag alleine verursachte, hat der Käufer - Verbraucher keinen Anspruch auf kostenlose Zustellung der Ware in Einklang mit dem Kaufvertrag.

b) Käufer - Unternehmer

Der Käufer - Unternehmer ist verpflichtet, die Ware sofort nach der Übernahme durchzuschauen, also wenn auf ihn die Schadensgefahr an der Ware übergeht. Wenn der Käufer - Unternehmer die Ware nicht sofort durchschaut, kann er Ansprüche aus Mängeln, die bei dieser Durchsicht feststellbar sind, nur zur Geltung bringen, wenn er nachweist, dass diese Mängel die Ware bereits zum Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr an der Ware hatte.

 

Der Verkäufer haftet nur für einen Mangel, den die Ware zum Moment der Übernahme, d. h. des Übergangs der Schadensgefahr auf den Käufer - Unternehmer hatte, auch wenn der Mangel erst nach diesem Zeitpunkt ersichtlich wird. Der Verkäufer haftet weiterhin ebenfalls für einen solchen Mangel, der nach dem Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr auf den Käufer - Unternehmer übergeht, wenn der Mangel erst nach diesem Zeitpunkt ersichtlich wird. Der Verkäufer haftet weiterhin ebenfalls für jeglichen Mangel, der nach dem Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr an der Sache entsteht, wenn er durch Verletzung seiner Pflichten verursacht wurde.

 

Wenn der Käufer - Unternehmer eine Beschädigung der Ware, irgendeinen Unterschied zwischen dem Lieferschein, dem Steuerbeleg oder der Rechnung und der tatsächlichen gelieferten Ware (insbesondere in der Menge, Qualität und Ausführung) feststellt, ist er verpflichtet, dem Verkäufer diese Tatsache ohne überflüssigen Verzug mitzuteilen.

III.

GARANTIE.

Die Garantiefrist beginnt ab dem Tag der Übernahme der Ware durch den Käufer zu laufen. Wenn bei einem Warenposten auf der Rechnung, auf dem Lieferschein oder auf den Webseiten www.golldprim.cz die Garantiefrist in keiner anderen Länge aufgeführt oder gekennzeichnet ist, gibt der Verkäufer eine Garantie auf die Ware in der Länge von 24 Monaten ab der Übernahme der Ware durch den Käufer.

 

Die Dauer ab der Geltendbringung eines Rechts aus der Mängelhaftung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer nach Beendigung der Reparatur verpflichtet war, die Ware zu übernehmen, wird in die Garantiefrist nicht angerechnet. Im Fall des Austausches der Ware beginnt die neue Garantiefrist mit dem Moment der Übernahme der neuen Ware zu laufen.

IV.

UNMÖGLICHKEIT DER GELTENDBRINGUNG DER GARANTIE.

Die Garantie bezieht sich nicht auf die folgenden Fälle und in diesen Fällen kann man sie nicht zur Geltung bringen:

Der Verkäufer haftet nicht für die Warenmängel, von denen der Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wusste oder unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen der Vertrag abgeschlossen wurde, wissen musste, es sei denn, dass die Mängel, die sich die Mängel auf die Eigenschaften der Ware beziehen, die die Ware laut dem Vertrag gehabt hatte.

V.

GELTENDBRINGUNG UND ERLEDIGUNG DER REKLAMATION.

a) Käufer - Verbraucher

Der Käufer - Verbraucher stellt auf eigene Kosten und eigenes Risiko die reklamierte Ware an die Adresse zu, die mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart wurde.

 

Der Käufer hat die Pflicht, die Ware zur Reklamation einschließlich Zubehör in der ursprünglichen Verpackung zuzustellen. Der Verkäufer ist berechtigt, (zusammen mit der Ware) die Vorlegung des Garantiescheins, des Lieferscheins oder der Rechnung zum Zweck der Beschleunigung des Reklamationsverfahrens zu verlangen, der Käufer ist immer nachzuweisen verpflichtet, dass er die Ware beim Verkäufer kaufte. Der Verkäufer (oder die von ihm beauftragte Person) entscheidet über die Reklamation unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen. In diese Frist wird nicht die Dauer eingerechnet, die laut der Art des Produkts oder der Dienstleistung angemessen zur fachlichen Beurteilung des Mangels notwendig ist. Über die Geltendbringung der Reklamation verfasst der Beschäftigte des Verkäufers mit dem Käufer - Verbraucher den Beleg über die Übernahme der Reklamation, in dem er die Beschreibung des reklamierten Mangels, die Art und den Termin der Erledigung der Reklamation aufführt.

 

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Reklamation, einschließlich der eventuellen Mängelbehebung, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen zu erledigen, insofern es mit dem Käufer - Verbraucher nicht anders vereinbart wird. Die Frist von 30 Tagen für die Erledigung der Reklamation beginnt mit dem Tag zu laufen, der nach der Geltendbringung der Reklamation durch den Käufer - Verbraucher folgt. Nach Verstreichen dieser Frist hat der Verbraucher die gleichen Rechte, als wenn es sich um einen nicht zu behebenden Mangel handeln würde.

 

Nach Erledigung der Reklamation erhält der Käufer eine Anfertigung des Belegs über die Übernahme der Reklamation, in der aufgeführt wird, auf welche Art die Reklamation erledigt wurde. Eine weitere eventuelle Reklamation der ausgetauschten Ware wird der Käufer - Verbraucher auf der Grundlage dieses Belegs zur Geltung bringen.

 

Wenn der Verkäufer bei der Beurteilung des reklamierten Mangels feststellt, dass die Reklamation unbegründet ist, teilt er diese Tatsache dem Käufer - Verbraucher ohne überflüssigen Verzug mit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab der Geltendbringung der Reklamation. Wenn er die Reklamation als unbegründet beurteilt, führt er diese Tatsache im Beleg über die Übernahme der Reklamation auf.

 

Im Fall einer berechtigten Reklamation hat der Käufer - Verbraucher Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten, die ihm in Zusammenhang mit der Geltendbringung der Rechte aus der Mängelhaftung entstanden.

 

Die einzelnen Ansprüche des Käufers - Verbrauchers aus der Mängelhaftung leiten sich von der Tatsache ab, ob man den reklamierten Mangel beheben kann oder nicht.

Behebbare Mängel:

Wenn es sich um einen Mangel handelt, den man beheben kann, hat der Käufer das Recht, damit dieser unentgeltlich, ordnungsgemäß und rechtzeitig behoben wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel ohne überflüssigen Verzug zu beheben. Wenn das im Fall eines Mangels bei der reklamierten Ware, der ansonsten behebbar ist, im Hinblick auf

ihren Charakter unadäquat/unangemessen ist, kann der Käufer - Verbraucher den Austausch der Ware, oder wenn sich der Mangel nur auf einen Teil der Ware bezieht, den Austausch dieses Teils verlangen. Wenn ein solches Vorgehen nicht möglich ist, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass vom Warenpreis verlangen oder vom Vertrag

zurücktreten.

 

Das Recht auf Austausch der Ware oder auf Rücktritt vom Vertrag hat der Käufer ebenfalls in dem Fall, wenn es sich um einen behebbaren Mangel handelt, aber wegen erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder bei einer größeren Anzahl auftretender Mängel (drei und mehr) der Käufer die Ware nicht ordnungsgemäß benutzen kann.

 

Unbehebbare Mängel:

Wenn es sich um einen Mangel handelt, den man nicht beheben kann, und der die ordnungsgemäße Benutzung der Ware als Ware ohne Mangel hindert, hat der Käufer das Recht auf Austausch der Ware gegen neue, oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Wenn es sich um einen nicht zu behebenden Mangel handelt, der jedoch nicht die ordnungsgemäße Benutzung der Ware hindert, und der Käufer - Verbraucher nicht ihren Austausch verlangt, hat er das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass vom Warenpreis oder er kann vom Vertrag zurücktreten.

b) Käufer - Unternehmer

Der Käufer - Unternehmer ist verpflichtet, auf nachweisbare Art dem Verkäufer den Warenmangel sofort mitzuteilen, nachdem er ihn feststellte.

 

Der Käufer - Unternehmer stellt auf eigene Kosten und eigenes Risiko die reklamierte Ware an den Verkäufer zu. Der Käufer - Unternehmer ist verpflichtet, die Ware zur Reklamation einschließlich Zubehör in der ursprünglichen Verpackung zuzustellen. Der Verkäufer empfiehlt weiterhin, gleichzeitig mit der Ware den Garantieschein, den Lieferschein oder die Rechnung vorzulegen, und zwar zum Zweck der Beschleunigung des Reklamationsverfahrens, der Käufer ist jedoch immer nachzuweisen verpflichtet, dass er die Ware beim Verkäufer kaufte.

 

Der Verkäufer beurteilt den reklamierten Mangel und entscheidet über die Begründetheit der Reklamation und darüber, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Verletzung des Vertrags handelt, insofern das möglich ist, sofort, ansonsten in der Dauer, die der Schwere und des Umfangs des Mangels angemessen ist. Über die Geltendbringung der Reklamation verfasst der Verkäufer mit dem Käufer - Unternehmer den Beleg über die Übernahme der Reklamation, in dem er die Beschreibung des reklamierten Mangels, die Art und den Termin der Erledigung der Reklamation aufführt.

 

Wenn der Verkäufer bei der Beurteilung des reklamierten Mangels feststellt, dass die Reklamation unbegründet ist, teilt er diese Tatsache dem Käufer - Unternehmer ohne überflüssigen Verzug mit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab der Geltendbringung der Reklamation. Wenn er die Reklamation als unbegründet beurteilt, führt er diese Tatsache im Beleg über die Übernahme der Reklamation auf.

 

Die einzelnen Ansprüche des Käufers - Unternehmers aus der Mängelhaftung leiten sich von der Tatsache ab, ob durch die Lieferung der reklamierten Ware mit dem Mangel der Vertrag auf wesentliche oder unwesentliche Art verletzt wurde.

1. Wesentliche Verletzung des Vertrags

Der Vertrag wird auf wesentliche Art in dem Fall verletzt, wenn die Ware Mängel hat, die nicht zu beheben sind oder eine größere Menge von Mängeln, die ihr ordnungsgemäße Benutzung verhindern. In einem solchen Fall kann der Käufer - Unternehmer:

 

a) die Behebung der Mängel durch Lieferung von Ersatzware für die fehlerhafte Ware, die Lieferung von fehlender Ware verlangen, und die Beseitigung rechtlicher Mängel verlangen,

b) die Behebung der Mängel durch Reparatur der Ware verlangen, wenn die Mängel reparierbar sind,

c) einen angemessenen Preisnachlass vom Kaufpreis verlangen, oder

d) vom Vertrag zurücktreten.

 

Die Wahl zwischen den oben aufgeführten Ansprüchen hat der Käufer - Unternehmer nur, wenn er sie in der Mitteilung der Mängel bei der Geltendbringung der Reklamation oder innerhalb von 24 Stunden nach dieser Mitteilung durchführt. Eine so durchgeführte Wahl kann der Käufer - Unternehmer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht mehr ändern. Wenn der Käufer - Unternehmer seine Wahl der Ansprüche in der oben aufgeführten Frist nicht durchführt, hat er Ansprüche aus Warenmängeln wie bei einer unwesentlichen Verletzung des Vertrags.

 

2. Unwesentliche Verletzung des Vertrags

Der Vertrag wird auf unwesentliche Art in dem Fall verletzt, wenn die Ware behebbare Mängel oder eine größere Anzahl von Mängeln hat, die ihre ordnungsgemäße Benutzung nicht hindern. In einem solchen Fall kann der Käufer - Unternehmer:

 

a) die Lieferung von fehlender Ware und die Behebung der sonstigen Warenmängel verlangen, oder

b) einen angemessenen Preisnachlass vom Kaufpreis verlangen.

 

Der Verkäufer ist verpflichtet, die sonstigen Mängel nach seiner Wahl durch Reparatur der Ware oder durch Lieferung von Ersatzware zu beheben.

 

Die angemessene Frist für die Behebung von Warenmängeln beträgt 30 Kalendertage. In begründeten Fällen kann die angemessene Frist vom Verkäufer unterschiedlich festgelegt werden. Wenn der Käufer - Unternehmer nach der Mitteilung der Frist dem Verkäufer seine Ablehnung ohne überflüssigen Verzug nicht mitteilt, wird vorausgesetzt, dass sie durch Vereinbarung festgelegt wurde. Wenn der Verkäufer die Mängel in der oben aufgeführten Frist (oder in der Frist, die laut dem oben Aufgeführten festgelegt wurde) nicht behebt, kann der Käufer - Unternehmer einen Preisnachlass vom Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer - Unternehmer kann vom Vertrag nur in dem Fall zurücktreten, wenn er den Verkäufer bei der Festlegung der Frist für die Behebung des Mangels oder in der angemessenen Frist vor dem Rücktritt vom Vertrag auf seine Absicht hinweist. Eine so durchgeführte Wahl kann der Käufer - Unternehmer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht ändern. Der Käufer - Unternehmer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer die Mängel nicht rechtzeitig mitteilt.

 

Zum Rücktritt vom Vertrag kommt es nicht, wenn der Käufer - Unternehmer die Ware nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in welchem er sie erhielt, mit Ausnahme der Fälle, wenn die Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware in dem Zustand, in welchem er sie erhielt, nicht durch Handeln oder Unterlassung des Käufers - Unternehmers verursacht wurde, oder wenn es zur Änderung des Zustands der Ware infolge der Durchsicht kam, die zum Zweck der Feststellung von Warenmängeln ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

 

Wenn es zur Verringerung des Werts der zurückgegebenen Ware kam (es zu einem teilweisen Verbrauch oder einer teilweisen Abnutzung der Ware kam), ist der Käufer - Unternehmer verpflichtet, dem Verkäufer eine Erstattung bis zu der Höhe zu gewähren, in der er aus der aufgeführten Benutzung der Ware einen Vorteil hatte. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, den Wert der Abnutzung oder des Verbrauchs gegen den Anspruch des Käufers - Unternehmers auf Rückgabe des Kaufpreises anzurechnen. Der Kaufpreis wird dann an den Käufer - Unternehmer in dem Betrag ausbezahlt, der um den Wert der abgenutzten oder verbrauchten Ware verringert wurde.

VI.

REKLAMATION VON WARE, DIE DURCH DEN TRANSPORT BESCHÄDIGT WURDE.

Im Fall der Zustellung einer Sendung, die Ware für den Käufer enthält, die sichtbar beschädigt ist, hat der Käufer das Recht, die Übernahme der Sendung vom Spediteur mit Angabe des Grunds der Beschädigung der Verpackung direkt abzulehnen. Wenn der Käufer die Sendung beschädigt annimmt, er eventuell die Beschädigung der Ware erst nach Beseitigung der Verpackung feststellt, verpflichtet er sich, aufgrund einer möglichen Ablehnung der Reklamation des Käufers durch den Verkäufer, sofort ohne überflüssigen Verzug nach der Übernahme der Ware den Schaden dem zuständigen Spediteur zu melden und mit ihm das Protokoll über die Warenbeschädigung zu verfassen. Auf der Grundlage

dieses schriftlichen Protokolls über die Warenbeschädigung und des Ergebnisses der Untersuchung des Spediteurs ist der Verkäufer alleine berechtigt, über die Berechtigung der Reklamation zu entscheiden. Im Fall des Verzugs des Käufers mit der Meldung des Mangels der Ware, die durch den Transport beschädigt wurde, verliert der Käufer alle Ansprüche, die er eventuell gegen den Verkäufer zur Geltung bringen könnte.

VII.

LAGERGEBÜHR.

Wenn der Käufer die erledigte Reklamation nicht innerhalb von 30 Tagen ab der Erledigung der Reklamation abholt, ist der Verkäufer berechtigt, eine Lagergebühr in der Höhe von 5,-EUR für jeden angefangenen Tag des Nichtabholens der Ware ab der Beendigung der Reparatur zu berechnen.

 

Wenn der Käufer die Ware auch nicht bis zu dem Zeitpunkt abholt, an dem die Höhe der Lagergebühr den Preis der reklamierten Ware übersteigt, wird die reklamierte Ware zur Erstattung der Lagergebühr benutzt, dem der Käufer zustimmt.

Diese Reklamationsordnung ist seit dem 1.8.2020 wirksam.