Goldsparen – Kauf auf Raten

bsd ag

I.

Beim Kauf auf Raten verpflichtet sich der Käufer zum Kauf von Edelmetallen nach eigener Wahl, die er in der schriftlichen Bestellung der Edelmetalle spezifiziert. Der Käufer legt den Endbetrag des Kaufes und die Höhe der Raten.

 

II.

Beim Kaufvertrag - Kauf auf Raten zahlt der Käufer keine Eintrittsgebühr.

 

III.

Zum Zeitpunkt der Gutschrift der Zahlung auf dem Bankkonto des Verkäufers wird dem Käufer das Gewicht des ausgesuchten Edelmetalls, die dem Tarif gemäß der aktuellen Preisliste des Verkäufers auf der Webseite www.golldprim.de entspricht, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gutgeschrieben. Das Gewicht des Edelmetalls wird in Tausendstel Gramm mit mathematischer Rundung gutgeschrieben. Das Gewicht der Edelmetalle wird in der Höhe des entsprechenden Betrages gutgeschrieben, die tatsächlich auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.

 

Jede einzelne Zahlung wird im Ratenkalender einer vorgeschriebenen Rate zugeordnet, unabhängig von der Höhe des vorgeschriebenen Ratenbetrags. Es ist daher möglich, einen höheren (oder niedrigeren) Betrag als die vorgeschriebene Zahlung in einem bestimmten Monat zu zahlen. Trifft in einem Monat mehr als eine Zahlung ein, werden die zweite und weitere Zahlungen auf die für die Folgemonate vorgeschriebenen Raten angerechnet. Würde in der Rate eine Eintrittsgebühr vorgeschrieben, werden alle übersandten Zahlungen (oder ein Teil davon) zunächst auf diese Eintrittsgebühr angerechnet.

 

IV.

Dem Käufer entsteht das Recht auf Zustellung des Edelmetalls zu dem Zeitpunkt, an dem das Gewicht, das dem Gewicht des ausgewählten Edelmetalls entspricht, auf dem Konto des Käufers gutgeschrieben wird. Das Edelmetall wird dem Käufer gemäß Punkt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geliefert.

 

V.

Der Käufer kann den Kaufvertrag, der in Form des Kaufes auf Raten abgeschlossen wurde jederzeit ohne die Angabe von Gründen durch eine schriftliche Mitteilung an die Adresse des Verkäufers kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt (für beide Vertragsseiten) 1 /einen/ Kalendermonat. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats nach dem Monat, in dem die Kündigung zugestellt wurde.

 

VI.

Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sich bei Aufteilung der Zahlungen auf alle im Vertrag vorgeschriebenen Raten (d.h Erfüllung aller Raten des Vertrages) der Vertrag automatisch durch Abschluss eines neuen Vertrages mit der gleichen Zielsumme und den gleichen Konditionen wie im ursprünglichen Vertrag.

 

Wenn der Kaufvertrag vom Käufer gekündigt wird, verrechnet der Verkäufer dem Käufer die, zum Ende der Kündigungsfrist, erhaltenen Raten. Aufgrund der Rechnung gewährt der Verkäufer dem Käufer die angemessene Menge an Edelmetall, die der Summe der vom Käufer, nach Abzug der Barren oder Münzen, die ihm bereits während der Gültigkeit und Wirksamkeit des Vertrages, bezahlten Raten entspricht. In der Abrechnung beziffert der Verkäufer dem Käufer die Höhe des Betrages, der zur vollständigen Bezahlung für die Barren oder Münzen aus Edelmetallen erforderlich ist, wobei der Käufer dazu berechtigt ist, den Betrag über den bereits bezahlten Kaufpreis zu bezahlen. Wenn der Käufer nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab dem Erhalt der Abrechnung sein Recht auf Bezahlung des Betrages geltend macht, der zur Bezahlung der kompletten Barren oder Münzen aus Edelmetall erforderlich ist, ist der Käufer dazu berechtigt, die Rückerstattung des Restbetrages des jeweiligen Betrages des ausgewählten Barrens oder der Münze aus Edelmetall zu fordern, die in den Ankaufspreisen des ausgewählten Barrens oder der Münze aus Edelmetall erfolgt. Der Verkäufer überweist dann spätestens innerhalb von 15 Tagen den Betrag auf das Bankkonto des Käufers, der der Höhe des Restbetrages entspricht, wenn dieser 4 EUR übersteigt.

 

VII.

Wenn der Käufer vor der vollständigen Erfüllung der Vertragsraten, eine neue Bestellung für den Kauf auf Raten aufgibt, ist der Käufer damit einverstanden, dass alle späteren Restbeträge zur Bezahlung der Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag verwendet werden, der aufgrund dieser Bestellung abgeschlossen wurde.

 

VIII.

Nach Zahlung jeder 12. Jahresrate ab Vertragsbeginn (Kauf auf Raten) wird bewertet, ob alle vorherigen 12 aufeinander folgenden Raten (berechnet einschließlich der Jahresrate) pünktlich (d.h. fällig) und mindestens in dem vom Käufer vorgeschriebenen Mindestbetrag bei Vertragsschluss festgelegt bezahlt wurden. Käufer, die diese Anforderung erfüllen, haben Anspruch auf einen Treuebonus in Form von Bonusgramm Edelmetallen, der dem Käufer als außerordentliche Bonuszahlung gutgeschrieben wird. Dies hat keinen Einfluss auf den festgelegten Rückzahlungsplan, erhöht jedoch die Menge der im Vertrag gesparten Gramm Edelmetalle. Die Berechnung des Bonus erfolgt wie folgt: Bei Zahlung einer regulären Rate, deren Reihenfolge ab Vertragsbeginn vollständig durch 12 teilbar ist, wird geprüft, ob die letzten 12 Raten bei Fälligkeit mindestens in der vorgeschriebenen Höhe ausgezahlt wurden. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird das 2,5 % aus der Summe der vorgeschriebenen Beträge in den letzten 12 Raten gemäß der aktuellen Preisliste in Gramm Edelmetalle umgewandelt. Diese Gramm werden der Einsparungskomponente des Vertrags hinzugefügt.

 

IX.

Im Weiteren richtet sich der Kauf auf Raten nach dem Kaufvertrag (die vor diesen Bedingungen Vorrang hat) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor denen dieses Dokument Vorrang hat.

Diese Geschäftsbedingungen des Goldsparens – des Kaufes auf Raten gelten ab dem 12.07.2021